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⚡ Aktualisiert für 2026

Wärmepumpe Förderung 2026:
Bis zu 70% Zuschuss

Kompletter Leitfaden zur KfW-Förderung für Wärmepumpen – Mit allen Fördersätzen, Voraussetzungen und Schritt-für-Schritt Anleitung

Bis zu 70% Förderung
KfW 458, 459, 522
Schritt-für-Schritt

Das Wichtigste auf einen Blick

Privatpersonen: Bis zu 70% Förderung über KfW 458
Unternehmen (Wohngebäude): Bis zu 35% über KfW 459
Nichtwohngebäude: Bis zu 35% über KfW 522
Antragstellung: VOR Vertragsabschluss zwingend erforderlich
Kostenobergrenze: 30.000 € für die erste Wohneinheit
KfW 458

Förderung für Privatpersonen

Das Programm KfW 458 "Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" ist die Hauptförderung für private Eigentümer, die eine Wärmepumpe installieren möchten. Die Förderung gilt sowohl für selbstgenutzte als auch vermietete Immobilien.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigte Personen

  • Privatpersonen als Eigentümer*innen von bestehenden Wohngebäuden
  • Eigentümer*innen von selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümer*innen von vermieteten/nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern
  • Eigentümer*innen von Eigentumswohnungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) – je nach Maßnahme

Was wird gefördert?

Die Förderung umfasst:

  • Einbau effizienter Wärmeerzeuger – inkl. elektrisch angetriebener Wärmepumpen
  • Netzanschluss der Wärmepumpe
  • Optimierung des Heizungsverteilungssystems (z.B. hydraulischer Abgleich)
Wichtige Voraussetzungen:
  • Das Gebäude muss Bestand sein (Bauantrag/Bauanzeige mindestens 5 Jahre alt)
  • Der Einbau muss mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems verbunden werden

Förderhöhe: So viel können Sie erhalten

Die Förderung setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

Fördersätze im Überblick

Grundförderung 30%

Basis-Fördersatz für alle Wärmepumpen

+ Effizienzbonus +5%

Bei Wärmequelle Wasser, Erdreich, Abwasser oder natürlichem Kältemittel

+ Klimageschwindigkeitsbonus +20%

Für selbstnutzende Eigentümer*innen bei Heizungstausch (Anträge bis 31.12.2028)

+ Einkommensbonus +30%

Bei Selbstnutzung und zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 40.000 €

Maximale Förderung 70%

Der Gesamtzuschuss ist auf maximal 70% der förderfähigen Kosten begrenzt

Kostenobergrenze und förderfähige Kosten

Wohneinheiten Maximale förderfähige Kosten Max. Zuschuss bei 70%
1. Wohneinheit 30.000 € 21.000 €
2.–6. Wohneinheit 15.000 € je Einheit 10.500 € je Einheit
Ab 7. Wohneinheit 8.000 € je Einheit 5.600 € je Einheit

Beispielrechnung: Familie Müller

Familie Müller möchte ihre alte Ölheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel ersetzen. Die Gesamtkosten betragen 25.000 €. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 38.000 €.

Grundförderung (30%) 7.500 €
+ Effizienzbonus (5%) 1.250 €
+ Klimageschwindigkeitsbonus (20%) 5.000 €
+ Einkommensbonus (30%) 7.500 €
Gesamtförderung (70%) 17.500 €
Eigenanteil 7.500 €

Ablauf: So beantragen Sie die Förderung richtig

⚠️ Wichtig: Ein Vertrag ohne aufschiebende/auflösende Bedingung bzw. ein Baubeginn vor der Antragstellung gilt als Vorhabenbeginn und schließt die Förderung aus!
BzA erstellen lassen
Lassen Sie eine Bestätigung zum Antrag (BzA) durch eine/n Energieeffizienz-Expert*in oder ein Fachunternehmen erstellen. Diese Bestätigung ist Voraussetzung für den Antrag.
Vertrag mit Bedingung abschließen
Schließen Sie einen Liefer-/Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb ab. Wichtig: Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten (z.B. "vorbehaltlich KfW-Zusage").
Online-Antrag stellen
Stellen Sie den Online-Antrag im Portal "Meine KfW" (Produkt 458). Laden Sie dabei die BzA und den Vertrag hoch. Wichtig: Der Antrag muss VOR Baubeginn gestellt werden!
Zusage abwarten
Warten Sie die Förderzusage der KfW ab, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen. Erst nach der Zusage darf mit den Arbeiten begonnen werden.
Maßnahme umsetzen
Nach Erhalt der Zusage können Sie die Wärmepumpe installieren lassen. Achten Sie darauf, dass alle Arbeiten fachgerecht ausgeführt und dokumentiert werden.
BnD erstellen lassen
Nach Abschluss der Arbeiten lassen Sie eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch Ihre/n Expert*in oder das Fachunternehmen erstellen.
Auszahlung beantragen
Beantragen Sie die Auszahlung und laden Sie alle Rechnungen sowie ggf. Bonus-Nachweise hoch. Nach Prüfung erfolgt die Überweisung des Zuschusses.

Wir unterstützen Sie beim Förderantrag!

Als zertifizierter Fachbetrieb helfen wir Ihnen bei der kompletten Abwicklung – von der BzA-Erstellung bis zur Auszahlung. So sichern Sie sich die maximale Förderung ohne Stress.

Förderung für Unternehmen

Auch Unternehmen, Vereine, Genossenschaften und andere juristische Personen können von attraktiven Förderprogrammen profitieren. Je nach Gebäudeart stehen verschiedene Programme zur Verfügung.

A) Unternehmen in Wohngebäuden (KfW 459)

KfW 459: Wohngebäude – Unternehmen und Contractoren

Antragsberechtigte:

  • Unternehmen jeder Größe
  • Vereine und Genossenschaften
  • Contractoren (Energiedienstleister)
  • Weitere Organisationen

Förderhöhe:

  • Grundförderung: 30%
  • + Effizienzbonus: +5% (bei effizienten Wärmequellen oder natürlichem Kältemittel)
  • Gesamt: bis zu 35%

Kostenobergrenze: Wie bei Privatpersonen:

  • 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • 15.000 € für die 2.–6. Wohneinheit
  • 8.000 € ab der 7. Wohneinheit
💡 Tipp zur Umsatzsteuer:
Die Umsatzsteuer kann mit berücksichtigt werden, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist. Dies erhöht die Bemessungsgrundlage für die Förderung.

B) Nichtwohngebäude (KfW 522)

KfW 522: Nichtwohngebäude

Antragsberechtigte:

  • Privatpersonen (für gewerblich genutzte Gebäude)
  • Freiberufliche und Unternehmen
  • Vereine, Stiftungen
  • Kommunen und kommunale Betriebe
  • Andere Investoren in bestehende Nichtwohngebäude

Förderhöhe:

  • Grundförderung: 30%
  • + Effizienzbonus: +5%
  • Gesamt: bis zu 35%

Kostenobergrenze: Nach Nettogrundfläche (NGF) gestaffelt:

Nettogrundfläche Maximale förderfähige Kosten
Bis 150 m² 30.000 € pauschal
Über 150 m² Staffelung je m² (siehe KfW-Merkblatt)

Der Ablauf erfolgt analog zu KfW 458, jedoch mit gewerblichen Bestätigungen (gBzA/gBnD) durch qualifizierte Energieberater oder Fachbetriebe.

BAFA-Förderung: Flankierende Maßnahmen

Ergänzend zur KfW-Förderung bietet das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) Zuschüsse für Heizungsoptimierung und weitere Einzelmaßnahmen.

BAFA BEG-EM: Heizungsoptimierung

Was wird gefördert?

  • Hydraulischer Abgleich
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Optimierung der Heizungsregelung
  • Anpassung der Heizkurve
  • Dämmung von Rohrleitungen

Förderhöhe:

  • Grundfördersatz: 15%
  • Gilt für maximal 5 Wohneinheiten im Bestand

Der BAFA-Antrag läuft separat über das BAFA-Portal. Weitere Informationen und Details zu allen Förderprogrammen finden Sie unter bafa.de.

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

📋 Kann ich mehrere Boni kombinieren?

Ja! Sie können Grundförderung, Effizienzbonus, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus kombinieren. Die Gesamtförderung ist jedoch auf maximal 70% der förderfähigen Kosten begrenzt.

📋 Was passiert, wenn ich ohne Antrag beginne?

Ein Baubeginn oder Vertragsabschluss ohne aufschiebende/auflösende Bedingung vor der Antragstellung führt zum kompletten Ausschluss der Förderung. Daher: Immer zuerst den Antrag stellen!

📋 Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit bei der KfW beträgt aktuell etwa 2-4 Wochen. Planen Sie Puffer ein und beginnen Sie rechtzeitig mit der Antragstellung.

📋 Wer erstellt die BzA und BnD?

Die Bestätigungen können sowohl von eingetragenen Energieeffizienz-Expert*innen als auch von qualifizierten Fachunternehmen erstellt werden. Wir übernehmen das gerne für Sie!

📋 Gilt die Förderung auch für Neubauten?

Nein, die KfW-Heizungsförderung (458, 459, 522) gilt ausschließlich für Bestandsgebäude. Der Bauantrag oder die Bauanzeige muss mindestens 5 Jahre zurückliegen.

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